Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Klarheit in der Beziehung mit unseren Kunden. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Es geht darum, eine gute Zusammenarbeit anzustreben und unangenehme Überraschungen möglichst zu vermeiden.
Allgemeines
Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit niuw gmbh. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen von diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote von niuw gmbh sind unverbindlich. Grundlage für ein Angebot sind immer die erhaltenen Detailangaben des Kunden. Vom Kunden gewünschte Leistungen, die im Angebot und/oder der Auftragserteilung nicht schriftlich enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Neue Ausgangslagen durch technische Änderungen an Produkten oder Veränderungen beim Kunden, bedürfen einer Neueinschätzung des Angebotes.
Ein Vertrag zwischen niuw gmbh und dem Kunden kommt mit der Erteilung eines Auftrages oder der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form zustande. Der Kunde erklärt sich mit unseren Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung einverstanden.
Eine elektronische Bestellung oder Auftragserteilung per E-Mail oder über www.niuw.rocks (z.B. per Formular, Webshop) ist auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.
Nach der Auftragsbestätigung und/oder mit Beginn der Arbeit kann eine Teilzahlung von der Auftragssumme in Rechnung gestellt werden.
Leistungen und Verbindlichkeiten
Für Neukunden ist die erste Besprechung bis max. 60 Minuten unentgeltlich, sofern diese zum Kennenlernen und allenfalls der Basis zur Angebotserstellung, ohne beratenden Charakter dient, und bleibt für beide Parteien unverbindlich.
Sämtliche dieser Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. niuw gmbh kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
Wartungen, Support und regelmässige Anpassungen an den Produkten (z.B. MS 365, SharePoint usw.) wie Konfigurationen, Inhaltsänderungen, Erneuerungen und technische Verbesserungen ist nicht Bestandteil dieser AGB. Hierzu kann ein individueller Wartungsvertrag Inhalte abgeschlossen werden.
Honorar und Zahlungskonditionen
Die Ansätze und die im Angebot errechneten Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
Pro Anfrage (Beratung, Besprechung, Support usw. per E-Mail, Telefon, persönlich oder anderem Kommunikationsweg) wird ein Aufwand von mindestens 15 Minuten (= 0.25h) zum aktuellen Stundensatz verrechnet.
Mehraufwand wird in Intervallen von 10 Minuten abgerechnet.
Lizenzen sind nicht Bestandteil einer Offerte und werden immer individuell mit den entsprechenden Lizenznummern versehen abgerechnet.
Erbrachte Leistungen aus laufenden Aufträgen werden monatlich in Rechnung gestellt.
Sämtliche Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Entschädigung für Umtriebe sowie ein Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum, geltend gemacht werden.
Fremdkosten, Kosten Dritter
Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir dem Kunden in der Regel Originalangebote. Rechnungen von Dritten werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.
Lieferfristen und Termine
Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden und die erforderlichen Unterlagen/Informationen des Kunden vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen. Treten auf Seite des Kunden Verzögerungen auf, ist der Kunde verpflichtet dies niuw gmbh zu melden, wodurch neue Lieferfristen vereinbart werden können.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen/Informationen des Kunden oder durch Änderungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann niuw gmbh keine Haftung übernehmen. Auftragsänderungen bedürfen immer einer neuen Vereinbarung von Lieferfristen.
Überschreitungen von Lieferfristen, für welche niuw gmbh kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch usw. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Abnahme und Reklamationen
Der Kunde akzeptiert das „Gut zur Realisierung“ durch eine schriftliche Bestätigung oder stillschweigend, wenn er innert 10 Tagen nach Erhalt keine schriftliche Reklamation anbringt. Sämtliche darauf folgenden Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt der Kunde die fertiggestellten Leistungen/Produkte nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist niuw gmbh berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann niuw gmbh 100 % des dem Auftrag zugrunde liegenden Honorars einfordern.
Beanstandungen an Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung niuw gmbh lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, können jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden. Die Aufwände zur Vermittlung kann niuw gmbh dem Kunde in Rechnung stellen.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Abnahme die volle Verantwortung für die erbrachten Dienstleistungen. Diese Abnahme erfolgt ausdrücklich oder automatisch mit der Begleichung der Abschlussrechnung durch den Kunde. Verzichtet der Kunde auf durch uns empfohlene Massnahmen oder das oben erwähnte Prozedere gegenüber Dritten, so übernehmen wir keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.
Urheberrecht und Nutzung
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von niuw gmbh geschaffenen Leistungen, bei uns verbleiben. Ohne das ausdrückliche Einverständnis von niuw gmbh dürfen keinerlei Änderungen an unseren Werken vorgenommen werden. Nimmt der Kunde oder vom Kunden beauftragte Dritte Änderungen an den Konfigurationen von niuw gmbh vor, erlischt automatisch die Gewährleistung durch niuw gmbh.
Der Kunde erwirbt mit der Begleichung des Honorars ein Nutzungsrecht für Werke. Unter Nutzungsrecht verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen usw.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich Honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Die Tätigkeit für unsere Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns geschaffenen Leistungen oder Werke auf unserer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt, von den für Kunden geschaffenen Werke oder Leistungen auf eigene Kosten Reproduktionen herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
niuw gmbh als Dienstleister und Berater übernimmt keine Haftung für die Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
Rechtsabklärungen, Urheberrechte, Nutzungsrechte
Bei allen Leistungen und digitalen Daten, welche vom Kunde geliefert wurden, gehen wir davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte/Lizenzen ist. Insbesondere für die Nutzung von digitalen Produkten benötigte Lizenzen, z.B. Microsoft 365, ist der Kunde in der alleinigen Verantwortung. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte am Geschäftssitz von niuw gmbh zuständig.
Datenschutz
Diese Website verwendet Tools und Technologien, die temporäre Cookies auf Ihrem Computer speichern. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten Impressum und Datenschutzerklärung.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung jeglicher über Sie erfassten persönlichen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Thusis, Februar 2022